Spenden hilft!

Spenden & Stiften


Sie möchten das Palliativnetz Travebogen mit einer Spende unterstützen?

 

Zur Unterstützung unserer Arbeit freuen wir uns sehr über Ihren Beitrag. Wir versichern Ihnen, dass jeder Euro, 
den Sie spenden, auch tatsächlich für die Arbeit beim Travebogen verwendet wird.

 


Die Palliativnetz Travebogen gGmbH ist steuerrechtlich als mildtätig und gemeinnützig anerkannt. Fördermittel und Spenden setzen wir dafür ein, dass auch die letzte Lebenszeit selbstbestimmt und in möglichst hoher Lebensqualität erlebt werden kann.

Viele Leistungen der Palliativversorgung übernimmt in der Zwischenzeit die Krankenkasse. Es gibt aber viele zusätzliche Bereiche, in denen Menschen in ihrer letzten Lebensphase Unterstützung benötigen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • individuell entlastende Maßnahmen für die Erkrankten und deren Familien organisieren oder speziell benötigte Materialien bereitstellen
  • Unterstützung im Bereich der Schmerztherapie oder bei anderen belastenden Symptomen geben
  • Geräte wie Raumluftbefeuchter oder Kaltlaser anschaffen, die ermöglichen, auch bei schwerster Symptomatik mit bestmöglicher Versorgung zu Hause bleiben zu können.

Für diese Zwecke aber auch zur Finanzierung von umfangreichen Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeitenden nutzen wir Spendengelder und sind dankbar für finanzielle Unterstützungen.

Spendenanlässe - Vererben - Stiften

Es gibt vielfältige Anlässe und Möglichkeiten, Gelder zu spenden und damit die Arbeit des Travebogen finanziell zu unterstützen.
Wir haben Ihnen einige davon zusammengestellt:

Hoffnung und Freude sind zwei Dinge, die jeder gerne haben und verschenken möchte.

Wenn Sie Anlässe zum Feiern haben, schenken Sie Hoffnung für Menschen, deren Lebenszeit sich neigt.

"Spenden statt Geschenke" könnte das Motto Ihres Festes sein. Bitten Sie Ihre Gäste um eine Spende für das Palliativnetz Travebogen. Ihre Feier bekommt so einen zusätzlichen Sinn und Hintergrund. Wir bitten Sie, uns vorab über die geplante Jubiläumsspende zu informieren. So können wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten und Ihnen eventuell noch Informationsmaterial für Ihre Gäste zukommen lassen.

In der Trauer sterbenskranken Menschen helfen.

Viele trauernde Angehörige bitten darum, auf einen Teil des Grabschmucks zu verzichten und das Geld stattdessen zu spenden. Wenn auch Sie diese Idee schön finden, freut sich das Palliativnetz Travebogen über jede Zuwendung.

Wenn Sie Spenden zugunsten des Palliativnetz Travebogen wünschen, sollten Sie Angehörige und Freunde darüber informieren und ein Stichwort für die Spende vereinbaren: in der Regel den Namen der/des Verstorbenen. Falls Sie es wünschen, können wir Ihnen Informationsflyer über den Travebogen zu Verfügung stellen.

Damit wir Ihre Spenden zuordnen können, ist es wichtig, dass Sie frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen. Bitten Sie die Spender möglichst ihre vollständige Adresse bei einer Überweisung anzugeben, wenn eine Spendenbescheinigung (ab 200,00 Euro) gewünscht wird.

Sie können uns bei unserer Arbeit unterstützen, indem Sie die Palliativnetz Travebogen gGmbH in Ihrem letzen Willen bedenken.

Sie können ein Testament handschriftlich verfassen oder ein notarielles Testament errichten.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschrieben sein. Ort und Datum sind für die Gültigkeit unbedingt erforderlich. Mögliche Änderungen und Ergänzungen müssen ebenfalls handschriftlich erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, ein notarielles Testament bei einem Notar Ihrer Wahl zu errichten. Dieser Notar prüft gleichzeitig ob Sie voll geschäftsfähig sind (Testierfähigkeit).

Etwas, das nachwirkt, selbst dann noch, wenn man selbst nicht mehr ist. Stiftungen bieten die einzigartige Möglichkeit, eigene Vorstellungen zu verwirklichen und langfristig Gutes zu tun. Mit einer Stiftung zugunsten der Palliativnetz Travebogen gGmbH unterstützen Sie die bessere palliative Versorgung schwerstkranker Menschen sowie die Hilfen für deren Angehörige und Freunde in unserer Region.

Stiftung bedeutet grundsätzlich, dass das gestiftete Vermögen nur noch dem festgelegten Zweck zugute kommt. Um zu stiften, muss man nicht Millionär sein. Schon mit einer Summe von 50.000 Euro kann eine selbstständige, rechtsfähige Stiftung errichtet werden.

Wenn Sie eine Stiftung errichten, bleibt Ihr Vermögen dauerhaft erhalten. Das Palliativnetz Travebogen wird durch die Ausschüttung der Zinsen oder anderer Erträge unterstützt.

Stiften können Sie zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Regelung nach dem Tod. Für Ihre Stiftung können Sie Namen und Zweck individuell festlegen. Sie sollten sich hierzu auf jeden Fall juristisch beraten lassen. Gerne helfen wir Ihnen mit weiterführenden Informationen.

Wichtige Hinweise und Informationen

Spendenkonto

Stiftung Travebogen
Spendenkonto Evangelische Bank
IBAN: DE31 5206 0410 0006 4033 87
 

oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Spende - schnell und unkompliziert.

 

Spendenquittungen

Bei einem Betrag bis zu 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann so beim Finanzamt eingereicht werden. Nur auf Wunsch senden wir für Beträge unter 300 Euro eine Spendenquittung zu. Bitte vermerken Sie dies auf der Überweisung zusammen mit Ihrer vollständigen Adresse.

Für Beträge oberhalb 300 Euro senden wir bei vorliegender Adresse automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Dieses erfolgt mit angemessener Frist nach Eingang der Spende.

Sollten Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns im Folgejahr Ihrer Einzahlungen eine Gesamtspendenbescheinigung.

 

Hinweis

"Von der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich befreit sind „Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, 
gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen.“ (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG)“

Sowohl die Palliativnetz Travebogen gGmbH als auch die Stiftung Travebogen sind nach §16 Abs.1Nr.16 Buchstabe B ErbStG befreit.