Sie möchten das Palliativnetz Travebogen mit einer Spende unterstützen?
Zur Unterstützung unserer Arbeit freuen wir uns sehr über Spenden. Wir versichern Ihnen, dass jeder Euro, den Sie spenden, auch tatsächlich für die Arbeit bei Travebogen verwendet wird.
Die Palliativnetz Travebogen gGmbH ist steuerrechtlich als mildtätig und seit 2015 auch als gemeinnützig anerkannt. Fördermittel und Spenden setzen wir dafür ein, dass auch die letzte Lebenszeit selbstbestimmt und in möglichst hoher Lebensqualität erlebt werden kann.
Viele Leistungen der Palliativversorgung übernimmt in der Zwischenzeit die Krankenkasse. Es gibt aber viele zusätzliche Bereiche, in denen Menschen in Ihrer letzten Lebensphase Unterstützung benötigen, zum Beispiel:
- individuell entlastende Maßnahmen für die Erkrankten und deren Familien organisieren oder speziell benötigte Materialien bereitstellen,
- Unterstützung im Bereich der Schmerztherapie oder bei anderen belastenden Symptomen geben,
- Geräte wie Raumluftbefeuchter oder Kaltlaser anschaffen, die ermöglichen, auch bei schwerster Symptomatik mit bestmöglicher Versorgung zu Hause bleiben zu können.
Wir kümmern uns neben der pflegerischen und medizinischen Versorgung der Patienten auch um Angehörige und Freunde, insbesondere auch um Kinder.
- Sitzwachen zur Entlastung der Pflegenden,
- Unterstützung durch Sozialarbeiter bei der Regelung der letzen Dinge und der Versorgung der Familie,
- die Erfüllung sonst nicht erfüllbarer letzter Wünsche,
sind nur einige Beispiele aus unserer personalintensiven Arbeit.
Fort-und Weiterbildung sowie die bessere Vernetzung der verschiedenen Strukturen sind ein weiteres wichtige Anliegen.
„Von der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich befreit sind „Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen.“ (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG)“
Sowohl die Palliativnetz Travebogen gGmbH als auch die Stiftung Travebogen sind nach §16 Abs.1Nr.16 Buchstabe B ErbStG befreit.
Spenden Sie entweder an einen unserer Fördervereine oder direkt an die
Palliativnetz Travebogen gGmbH
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IBAN: DE72 5206 0410 0206 4411 90
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Hinweis:
Bei einem Betrag bis zu 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann so beim Finanzamt eingereicht werden. Nur auf Wunsch senden wir für Beträge unter 200 Euro eine Spendenquittung zu. Bitte vermerken Sie dies auf der Überweisung zusammen mit Ihrer vollständigen Adresse.
Spendenbescheinigungen werden immer für Beträge über 200 Euro ausgestellt und können aus organisatorischen Gründen frühestens 10 Wochen nach Eingang der Spende ausgestellt werden.
Sollten Sie uns regelmäßig unterstützen, erhalten Sie von uns im Folgejahr Ihrer Einzahlungen eine Gesamtspendenbescheinigung.